Die Studienplatzklage – Bildung um jeden Preis

Nach dem Abitur haben Sie sich für Ihr Wunschstudium beworben und eine Absage erhalten? Auch ein Losverfahren oder Wartezeiten haben nichts gebracht? Dann sollten Sie die Möglichkeit einer Studienplatzklage in Erwägung ziehen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie im Folgenden dargestellt.

Was bringt mir diese Klage?
Bei einer Studienplatzklage kämpfen Sie um Ihren Anspruch auf einen Studienplatz Ihrer Wahl. An jeder Hochschule befinden sich oft verdeckte Studienplätze, die aufgrund der komplizierten Rechenverfahren nicht besetzt werden. Grundsätzlich ist die Universität gesetzlich verpflichtet, ihre Kapazitäten voll auszuschöpfen. Hat sie dies bei der Vergabe der Studienplätze nicht getan, so wird die Studienplatzklage Erfolg haben.

An wen muss ich mich wenden und was muss ich beachten?
Wenden Sie sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Hochschulrecht, der mit Ihnen in einem ersten Gespräch Ihre Erfolgsaussichten für Ihren speziellen Studiumswunsch besprechen kann. Nicht außer Acht zu lassen sind selbstverständlich die Kosten. Im günstigsten Fall werden die Kosten übernommen – der Weg zum Anwalt ist daher unentbehrlich!

Wie lange dauert eine solche Klage?
Es kommt darauf an. Je nach Studiengang müssen Sie mit einem längeren Verfahren rechnen. Entscheidend ist dabei, wie sich die Hochschule verhält. Ist sie bereit Ihnen einen Studienplatz zu gewähren, so kann die Klage bereits außergerichtlich geklärt werden.

Weshalb gibt es dann noch Losverfahren und Wartezeiten?
Mit der Studienklage gibt es ein Instrument, das einen Anspruch unabhängig anderweitiger Verfahren, die von der Hochschule durchgeführt werden, gewährt. Das Problem besteht darin, dass die Hochschule die von ihr gewährten Studienplätze meist falsch berechnet.

Sollten Sie also betroffen sein, dann zögern Sie nicht lange und informieren Sie sich bei einem spezialisierten Anwalt.

Veröffentlicht unter Abitur